Blaulicht-Drohnen Zahlen zum UAS-Einsatz bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Zahlen zum UAS-Einsatz bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Blaulicht-Drohnen
BOS-Umfrage_01: Bei knapp der Hälfte (43 %) der BOS-Einheiten, die über Drohnen verfügen, gehören diese im Notfall bereits zum festen Einsatzmittel-Repertoire. 50 % alarmieren UAS bei Bedarfsfeststellung nach (Foto: Feuerwehr Frankfurt am Main)
Ein besserer Überblick am Einsatzort, zusätzliche Optionen bei der Suche nach vermissten Personen und Lagebilder bei der Sicherung von Großveranstaltungen. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) setzen zur Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben bereits seit einer ganzen Weile auf Unterstützung durch Drohnen. Tendenz steigend. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine aktuelle Umfrage des UAS-Dienstleisters Droniq in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Frankfurt am Main und den Johannitern Rhein-Main.
Drohnen sind auf dem Weg zum Standard-Einsatzmittel bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ein gutes Stück weiter vorangekommen. Von den 221 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich an der „BOS-Drohnenumfrage 2024“ beteiligten, gaben 85 % an, regelmäßig Drohnen einzusetzen. Neun Prozentpunkte mehr als bei der letzten Befragung im Jahr 2022 (76 %). Zwei Drittel derjenigen, die derzeit noch keine UAS nutzen, stellen Überlegungen an, das zu ändern. Und sind unbemannte Systeme erstmal vorhanden, kommen diese auch im Ernstfall zum Einsatz. Lediglich 7 % der Befragten gaben an, dass die Drohnen bislang nur zu Übungszwecken eingesetzt würden. Bemerkenswert ist auch der Anteil an BVLOS-Missionen. 26 % der Befragten nutzen UAS überwiegend außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line Of Sight). Wo privatwirtschaftliche Antragsteller häufig ob fehlender Genehmigungen am Boden bleiben müssen, zeigt sich hier die positive Wirkung des „Behördenprivilegs“ nach § 21k Luftverkehrsordnung. Und mit jedem BVLOS-Einsatz von BOS-Einheiten dürfte die Hoffnung der Drone-Economy steigen, künftig ebenfalls leichter die Genehmigung für Flüge außerhalb der Sichtweite erhalten zu können.
> Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit Drones, dem Magazin für die Drone-Economy. www.drones-magazin.de