Seit 2021 ist das vom Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) eingerichtete Nationale Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme offiziell in Betrieb. Währenddessen wurde das Gelände des Flughafens Magdeburg-Cochstedt sukzessive umgebaut, um bestmögliche Voraussetzungen für Forschung und Industrie zu schaffen. Mit der Eröffnung des neuen Hauptgebäudes und der Einrichtung eines geographischen Gebietes wurden zuletzt erweiterte Testmöglichkeiten geschaffen.
Ende 2018 hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die erforderlichen Finanzmittel freigegeben und ein halbes Jahr später gab auch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt grünes Licht. Mit dem Ankauf des Flughafens Cochstedt durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt wurde die Basis geschaffen, um auf dem etwa 35 Kilometer südwestlich von Magdeburg gelegenen Areal ein Nationales Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme zu etablieren. Das Ziel war es, eine adäquate Infrastruktur auf dem Boden und in der Luft zu schaffen, um innovative Technologien und moderne Konzepte für die unbemannte Zukunft zu testen.
Auslastung wächst stetig
Ein Vorhaben, das zunehmend zur Realität zu werden scheint. Zumindest, wenn man die Auslastung des Testzentrums als Maßstab heranzieht. Nach DLR-Angaben hat diese seit 2021 jährlich um rund 20 Prozent zugenommen. Von den 175 Nutzungstagen im Jahr 2024 entfielen rund die Hälfte auf externe Kunden und Kooperationspartner des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt aus Forschung und Industrie. Und dank fortgesetzter Bemühungen, die EInrichtung noch attraktiver zu gestalten, dürfte das Nationale Erprobungszentrum in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.
Rund 20 Millionen Euro hat das DLR nach eigenen Angaben investiert, um sowohl das Gelände zu ertüchtigen als auch die baulichen Voraussetzungen für einen umfangreichen und vor allem produktiven Testbetrieb zu ermöglichen. So wurde zuletzt der Umbau des ehemaligen Terminals abgeschlossen, das nun als Hauptgebäude des Erprobungszentrums dient. Bis zu 120 Personen können nun gleichzeitig vor Ort arbeiten. Um Konferenzen und Veranstaltungen durchführen zu können, ist zudem Platz für weitere 100 Tagesgäste.
Aktiv betriebener Verkehrsflughafen
Für Entwicklungs- und Testkampagnen fast noch wichtiger als die Infrastruktur am Boden sind die Möglichkeiten für den Flugbetrieb. So können hier beispielsweise unbemannte Luftfahrzeuge direkt an einem gleichzeitig aktiv betriebenen Verkehrsflughafen zu testen. Zudem wurde vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit Wirkung zum 27. November 2025 ein geografischen Gebiet am Flughafen Magdeburg-Cochstedt eingerichtet, das umfassende Ausnahmen für den UAS-Betrieb in der offenen Kategorie vorsieht. Dabei nutzt man die Möglichkeiten, die Artikel 15 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 den Mitgliedsstaaten ausdrücklich bietet – die aber vergleichsweise selten Anwendung finden.
Denn das Konstrukt der Geo-Zonen ist im Grunde dafür da, Ausnahmen von den im restlichen Luftraum geltenden Bestimmungen schaffen zu können. In der Regel, um den UAS-Betrieb in der Nähe sensibler Areale wie beispielsweise Flughäfen einzuschränken. Doch es ist natürlich auch möglich, in diesen Arealen Erleichterungen für den Drohneneinsatz zu schaffen. Und genau dies sieht das geographische Gebiet am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme vor. Darin sind Drohnenflüge bis auf Weiteres von mehreren Anforderungen ausgenommen, die ansonsten in der Betriebskategorie „Open“ zu erfüllen sind. Im Klartext: Vieles, für das eigentlich eine individuelle Genehmigung gemäß „Specific“-Category nötig wäre, kann in Magdeburg-Cochstedt unter den erweiterten Maßgaben der offenen Kategorie betrieben werden. Beispielsweise Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), höher als 120 Meter über Grund und auch mit unbemannten Luftfahrzeugen, die ein maximales Abfluggewicht von 25 Kilogramm überschreiten. Auf diese Weise können Unternehmen viel schneller und flexibler in der Produktentwicklung und -erprobung agieren, da der aufwändige und zeitraubende Genehmigungsprozess beim für Sachsen-Anhalt zuständigen Luftfahrt-Bundesamt entfällt.
> Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit Drones, dem Fachmagazin für Insights for the Uncrewed Future. www.drones-magazin.de